Die Ausbildung
umfaßt 300 Unterrichtseinheiten (UE). Dabei werden 205 UE innerhalb der
Lehrgänge und Praktika absolviert. Die verbleibenden 95 UE sind als on
the job training in den Ausbildungsgang integriert.
Die Ausbildung
gliedert sich in 7 dreitägige Lehrgänge (jeweils freitags bis
sonntags) .
Die Lehrgänge sind zeitlich so angelegt, dass die Ausbildung innerhalb von 18
Monaten abgeschlossen werden kann. Die Meldung zum Prüfungslehrgang
muss spätestens im dritten Jahr nach Beginn der Ausbildung erfolgen.
Der(ie)
Absolvent(in) hat nach bestandener Prüfung einen hauptberuflichen
Status. Die Lizenz gilt jeweils für 3 Jahre, bezogen auf das
Kalenderjahr der Ausstellung. Die Verlängerung der Lizenz setzt die
Teilnahme an einer Fortbildung von mindestens 15 UE innerhalb der
jeweiligen Gültigkeitsdauer voraus.
Die Ausbildungs-
und Prüfungskosten tragen die Teilnehmer(innen).
Für die
Eignungsprüfung ist derzeit eine Gebühr von 75,- €
zu entrichten.
Die
Ausbildungskosten betragen derzeit 75,- € pro Tag und
Teilnehmer(in).
Die Prüfungsgebühr
beträgt 75,- € und ist beim Prüfungslehrgang zu entrichten.
Bewerber(innen) müssen
zu Beginn des ersten Lehrgangs, den sie im Rahmen der Ausbildung
besuchen, Mitglied im VDT e. V. werden.
Ausreichende
Kenntnis der deutschen Sprache
Vollendung des 16.
Lebensjahres im Jahr des Ausbildungsbeginns
Nachweis über den
erfolgreich absolvierten Aufnahmetest (Eignungsprüfung)
Ärztliches
Zeugnis (nicht älter als 3 Monate) darüber, dass Körper- und
Gesundheitszustand die Ausübung des Tennislehrer(innen)berufs gestatten
Amtliches
(polizeiliches) Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
Nachweis über die
Teilnahme an einem 16stündigen Erste-Hilfe-Kurs
Alle
erforderlichen Unterlagen müssen zu Beginn des ersten Lehrgangs, an dem
der(ie) Auszubildende teilnimmt, vorgelegt werden.
Jede(r)
Bewerber(in) hat in folgenden Bereichen eine Eignungsprüfung abzulegen:
Technikdemonstration, Zuspiel und Spielfähigkeit.
Die Prüfung
beinhaltet im Bereich der Technikdemonstration die Grundlinienschläge
mit Vorhand und Rückhand als Drive, Topspin und Slice, die Flugbälle
mit Vorhand und Rückhand, den Schmetterball, sowie den Aufschlag in den
Variationen als Drive, Topspin und Slice.
Die Prüfung des
Zuspiels erfolgt entsprechend der im Rahmen der Technikdemonstration zu
absolvierenden Schläge.
Im Bereich der
Spielfähigkeit werden zwei Spielformen geprüft: Zum einen muß die
Spielform des "Hosenträgers", d.h ein Spieler spielt cross,
der andere spielt longline, von der Grundlinie gespielt werden. Zum
anderen muß die Spielform "Serve and Volley" demonstriert
werden.
Die Eignungsprüfung
ist bestanden, wenn alle Prüfungsbereiche mit mindestens ausreichend
bewertet wurden.
Tennislehrer(innen)
mit ausländischer Lizenz, sowie Sportstudenten(innen) mit
abgeschlossener Ausbildung im Fach Tennis und der Mindestnote 3, können
auf Antrag einen Erlaß verschiedener Ausbildungsteile erhalten.
Weitere
Informationen und Anmeldung
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Information und
Anmeldung:
VDT-Bundesgeschäftsstelle
Hafenstr. 10
45356 Essen
Tel.-Nr.: 0201-660058
Fax-Nr.: 0201-610991
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Otto Wagner
Am Urnenfeld 7
93309 Kelheim
Telefon : 09441-10976 - Fax: 09441-703118
e-mail: wagner@vdt-tennis.de